Rückblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dr. Thomas Melde, akzente, https://www.akzente.de
Seit dem Gründungsjahr des NKI hat die Zahl der Unternehmen, die Transparenz zu Nachhaltigkeitsbelangen herstellen noch einmal zugenommen. Dieselben Gründe, die zu diesem Anstieg geführt haben, werden auch in den nächsten fünf Jahren für eine weitere Intensivierung und Professionalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen – und sicher auch dem NKI weiteren Rückenwind geben.
Noch für wenige echte Pflicht
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern ist Nachhaltigkeitsberichterstattung seit 2018 Pflicht. Unter die europäische Berichtspflicht fallen in Deutschland knapp 500 Unternehmen, europaweit sollen es rund 6.000 sein. Wer nicht in diesen Kreis fällt, für den ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin eine freiwillige Maßnahme. Es sei denn, seine Kunden verlangen die Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts, wie es bereits einige große Konzerne bei ihren systemrelevanten Zulieferern tun. Auch Unternehmen, die häufig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten Nachhaltigkeitsinformationen rasch bereitstellen können: Seit 2016 sieht das deutsche Vergaberecht die verstärkte Berücksichtigung von „sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten“ vor.
Standards: neue Perspektiven integrieren
Neben den etablierten Reportingstandards der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben die 2017 vorgelegten Empfehlungen der vom Weltstabilitätsrat eingesetzten Task Force on Climate-Related Disclosures (TCFD) rasch an Be-deutung gewonnen. Sie machen Vorgaben, wie Unternehmen über ihre Klimarisiken und -aktivitäten berichten sollten und sind primär für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant. Die Integration der TCFD-Anforderungen in die Vorgaben der europäischen Berichtspflicht ist absehbar. Ebenso wie die des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte, der 2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Er sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern im Falle einer relevanten Menschenrechtsexposition dazu berichten.
Deutlich nachgelassen hat die Aufmerksamkeit für die integrierte Berichterstattung. Das 2013 vorgelegte Rahmenwerk des International Integrated Reporting Council (IIRC) mit seiner Orientierung am Wertschöpfungsprozess hat vor allem in großen Unternehmen Anwendung gefunden, wobei innerhalb des integrierten Berichts alle relevanten Standards von IFRS (International Financial Reporting Standards) für die Lageberichtserstattung und den Jahresabschluss bis hin zu GRI für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt wurden.
Formalien: Durch Prüfung verstärkt
All diese Entwicklungen und Vorgaben führen dazu, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung inzwischen stark formalisiert ist. Prüfungen durch Dritte verstärken dies. Bei kleineren beziehungsweise nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die Prüfung von Nachhaltigkeits-berichten allerdings bislang noch eher unüblich.
Formate: Online-PDFs überwiegen
Von den großen berichtserfahrenen Unternehmen publiziert kaum eines noch einen umfassenden gedruckten Nachhaltigkeitsbericht. Die Informationen werden meistenteils als eher schlichte und sachlich getextete, aber umfassende und gut navigierbare PDF im Internet bereitgestellt. Manche Unternehmen haben zudem eine Microsite eingerichtet, auf der sie den Nachhaltigkeitsbericht um Features wie interaktive Kennzahlentools, Projektlandkarten zum Anklicken oder dynamische Lieferkettendarstellungen ergänzen.
Kommunikation: Verschiedene Zielgruppen im Visier
Neben dem Bericht als „Rückgrat“ des Nachhaltigkeitsmanagements, der Rechenschaft ablegt und strategische Antworten gibt, bedarf es verstärkt der interessanten Darstellung von Nachhaltigkeitsthemen, um Mitarbeiter, Nachwuchs und Endkonsumenten adäquat anzusprechen. Immerhin interessieren sich wachsende Teile der Gesellschaft für Nachhaltigkeit, beispielsweise im Bereich Lebensmittel und Textilien.