Politische Entwicklung im Themenfeld Sustainable Finance in den Jahren 2015-2020
Claudia Tober, Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) www.forum-ng.org
Das Gründungsjahr des NKI war das „JAHR DES KLIMAS“: In 2015 begannen grundlegende politische Weichenstellungen, um den Finanzsektor für eine nachhaltige Transformation in den Blick zu nehmen ̶ Papst Franziskus unterstreicht im Mai 2015 in seiner Umwelt-Enzyklika Laudato si‘ die Notwendigkeit gemeinsamen Handelns; G7: befasst sich explizit mit dem Finanzmarkt und Klimawandel; COP-21: Beschluss des Pariser Klimaabkommens: Es sieht explizit die Umlenkung von Finanzmitteln für einen nachhaltige Entwicklung vor; G20 Financial Stability Board: Mark Carney rückt die ökonomischen Risiken des Klimawandels ins Licht. Mit voller Kraft entwickelt sich seitdem die Erkenntnis, dass der Finanzsektor einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung der internationalen Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten kann. Die politischen Entwicklungen waren maßgeblich internationale Initiativen, einzig Frankreich als europäisches Land führte nationale Regulierungen mit dem Gesetz zur Energiewende und grünem Wachstum (Loi n°2015 992 du 17. Août) ein.
Am Anfang des Folgejahres 2016 traten die UN-Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs), in Kraft. Für die Bereiche Umwelt, Soziales und Wirtschaft wurden 17 Nachhaltigkeitsziele formuliert und Im Dezember 2016 wurde dann die EU-Kommission aktiv, sie setzte die High-Level-Expert-Group on Sustainable Finance (HLEG), um Empfehlungen für eine europaweite Strategie für Sustainable Finance zu erarbeiten.
Im Jahr 2017 folgt dann der Zwischenbericht der HLEG und dessen Konsultationsphase. Europaweit und auch in Deutschland trat die EU-Richtlinie: zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen in Kraft. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz(CSR-RUG) legt die Art der offenzulegenden Informationen sowie den Kreis der betroffenen Unternehmen, Banken und Versicherungen in Deutschland fest. Im Sommer gründete sich dann die Initiative: Hub for Sustainable Finance (H4SF) ein offenes Stakeholdernetzwerk, um zu einem nachhaltigen Finanzsystem in Deutschland beizutragen.
Die im Abschlussbericht der HLEG veröffentlichten Empfehlungen gehen in den von der EU-Kommission im März 2018 veröffentlichten EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ein. Er verfolgt konkrete Ziele, die zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft beitragen sollen und beinhaltetezehn Empfehlungen, die sich seitdem in der Bearbeitung, Konsultation und Umsetzung befinden.
Das Jahr 2019 hielt Einzug mit zwei weiteren EU-Richtlinien, die in nationale Gesetzgebung flossen: Die Neufassung der Pensionsfonds-Richtlinie mit Einbezug von ESG-Risiken sowie die Aktionärsrechte-Richtlinie, die die Rechte der Aktionäre, sowie die Kommunikation zwischen Emittent und Aktionären erleichtern soll. Des Weiteren nahm die Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums starke Fahrt auf. Auch auf Bundesebene werden EU-Aktivitäten aufgenommen: Das BMF entwickelt gemeinsam mit dem BMU in enger Abstimmung mit dem BMWI eine Sustainable Finance Strategie für Deutschland und setzt einen Beirat ein, der die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Strategie berät und Handlungsempfehlungen entwickelt.
Und im Jahr 2020 erwarten uns die weitere Umsetzung des EU-Aktionsplanes: Einheitliche Referenzwerte für CO2-Benchmarks, Integration von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung, Offenlegungspflichten für Asset Owner und Asset Manager und aktives Weiterarbeiten an dem Herzstück: der Taxonomie, sowie am EU Eco-Label und dem Abschlussbericht des Sustainable Finance Beirates der deutschen Bundesregierung.
Das alles zeigt uns, dass der Finanzmarkt von allen politischen Akteuren als ein maßgeblicher Sektor für die Begleitung einer nachhaltigen Wirtschaftstransformation angesehen wird und eine Reihe weitere Initiativen und Gesetzesvorhaben zu erwarten sind. Innerhalb dieser Prozesse sind Institute wie das NKI wichtige Institutionen, um die notwendigen Analysen und Beratungen zu leisten. Wir freuen uns, dass das NKI seit Anbeginn Mitglied des FNG ist und uns aktiv in der AG Institutionelle Investoren begleitet!