Hintergrund

Die Frage, ob Stiftungen ihren Zweck auch bei der Kapitalanlage berücksichtigen und diese zweckkonform gestalten, gewinnt im Stiftungssektor stark an Bedeutung, wofür es verschiedene Gründe gibt. Zum einen haben trotz der Zinswende und der damit verbesserten Ertragssituation Zustiftungen und Spenden für die Stärkung der Kapitalbasis nach wie vor hohe Bedeutung. Im Wettbewerb um Zustifter und Spender – auch aus der kommenden Erbengeneration – kann dabei die Frage, wie die Stiftungen mit dem zur Verfügung gestellten Kapital umgehen und ob sie bei dessen Anlage den Stiftungszweck berücksichtigen, ein zusätzliches Argument darstellen. Zum anderen gibt es im Zusammenhang mit dem neuen Stiftungsrecht und dem Bochumer Kommentar Diskussionen über die Bewertung zweckwidriger Kapitalanlagen. So sollte beispielsweise eine Krebsstiftung darauf achten, ihr Kapital nicht in Tabakunternehmen zu investieren, eine Stiftung für Klima- und Umweltschutz sollte auf die entsprechenden Leistungen der Unternehmen schauen, deren Aktien und Anleihen sie kauft.

 

Nutzen des Siegels

Mit dem NKI-Stiftungssiegel „Stiftungszweckkonforme Kapitalanlage“ haben Stiftungen die Möglichkeit, den verantwortungsvollen und auf den Stiftungszweck bezogenen Umgang mit dem Stiftungsvermögen von unabhängiger Seite überprüfen und bestätigen zu lassen. Ihre Vorteile:

  • Unabhängige Analyse der Anlagegrundsätze durch kompetente Experten
  • Glaubwürdiger Nachweis einer verantwortungsvollen, zweckorientierten Kapitalanlage gegenüber Partnern und Anspruchsgruppen der Stiftung
  • Starkes zusätzliches Argument für die Gewinnung von Zustiftern und Spendern

Durch die Nutzung des Siegels in Ihrer Kommunikation, beispielsweise im Fundraising, können Sie belegen, dass Sie nicht nur im Projekt- und Förderbereich verantwortungsvoll und im Sinne des Stiftungszwecks erfolgreich mit Ihren Mitteln umgehen, sondern dies auch bei der Anlage des Stiftungsvermögens sicherstellen. Wer Ihnen also als Zustifter oder Spender Kapital anvertraut, kann sicher sein, dass dieses im Sinne des Stiftungszwecks angelegt wird.

 

Vergabeprozess

Im Rahmen der Vergabe des NKI-Stiftungssiegels werden zwei Aspekte analysiert und bewertet:

  • Konzept: Inwiefern wird der Stiftungszweck bei der Kapitalanlage der Stiftung berücksichtigt, z. B. durch die Definition von geeigneten Ausschlusskriterien oder die Nutzung von Positivkriterien?
  • Umsetzung: Durch welche Prozesse und Kontrollmechanismen wird sichergestellt, dass die Kriterien im Rahmen der Kapitalanlage umfassend berücksichtigt werden?

Die Prüfung basiert dabei auf vorliegenden Dokumenten, z. B. der Satzung der Stiftung und den Anlagerichtlinien, und kann durch ein Prüfgespräch mit der Stiftung ergänzt werden. Zu den Ergebnissen der Prüfung erstellt das NKI einen Prüfbericht, der auch konkrete Hinweise für Ansatzpunkte zur Berücksichtigung des Stiftungszwecks bei der Kapitalanlage beinhaltet. Sie allein entscheiden über die Verwendung bzw. Veröffentlichung der Ergebnisse.

 

Nutzung des NKI-Stiftungssiegels

Das NKI-Stiftungssiegel wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben, in dem Sie es für die Kommunikation und damit beispielsweise für die Ansprache von Zustiftern und Spendern nutzen können. Die Prüfung und Vergabe ist zu jedem Zeitpunkt möglich und nicht an Kalenderjahre gekoppelt. Die jeweilige Laufzeit wird im Stiftungssiegel dokumentiert.

Für die Prüfung der Zweckkonformität erhebt das NKI eine Gebühr, die sich am Stiftungsvermögen orientiert. Bei einer möglichen Verlängerung der Laufzeit für weitere zwei Jahre räumt das NKI der jeweiligen Stiftung einen Preisnachlass ein. Die konkreten Vergabe- und Nutzungsbedingungen sind in einer Vereinbarung dokumentiert, die die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Stiftung und NKI bildet.

Ihr Ansprechpartner

ROLF D. HÄßLER IM INTERVIEW MIT MATTHIAS SCHMOLZ FÜR STIFTUNG&SPONSORING

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