Wer vergibt das NKI-Stiftungssiegel?
Das Stiftungssiegel wird durch das wirtschaftlich und organisatorisch unabhängige NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen vergeben. Seit der Gründung im Jahr 2015 hat es zahlreiche institutionelle Anleger, darunter Stiftungen sowie kirchliche Institutionen, Versorgungswerke und Versicherungen, bei der Konzeption und Umsetzung von Anlagerichtlinien begleitet, in denen die individuellen Werte und Ziele der Organisationen berücksichtigt werden.
Welchen Nutzen hat eine Stiftung durch das NKI-Stiftungssiegel?
Durch die Nutzung des Siegels in ihrer Kommunikation, speziell im Fundraising, können Stiftungen gegenüber ihren Partnern, Zustiftern und Spendern glaubwürdig belegen, dass sie nicht nur im Projekt- und Förderbereich verantwortungsvoll und im Sinne des Stiftungszwecks erfolgreich mit ihren Mitteln umgehen, sondern dies auch bei der Anlage des Stiftungsvermögens sicherstellen.
Welche Informationen und Dokumente benötigt das NKI für die Prüfung und Vergabe des NKI-Stiftungssiegels?
Zu den für die Prüfung erforderlichen Dokumente zählen insbesondere (sofern verfügbar) die folgenden Dokumente: Satzung der Stiftung bzw. Informationen zum Stiftungszweck, Anlagerichtlinien der Stiftung, Dokumentation der Information und Verpflichtung der mandatierten Vermögensverwalter (z. B. Anlagerichtlinien der Vermögensverwalter für einen Spezialfonds), Dokumentation der Integration der zweck- bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben in die Auswahl von Kapitalanlagen (z. B. Beratungsprotokolle der Hausbank). Die Prüfung der genannten Dokumente kann durch ein Prüfgespräch ergänzt werden, in dem die Stiftungen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen und offene Punkte geklärt werden können.
Für welchen Zeitraum wird das NKI-Stiftungssiegel vergeben?
Das Stiftungssiegel wird jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben. Die Prüfung und Vergabe des Stiftungssiegels ist dabei nicht an das Kalenderjahr gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen. Die Laufzeit des Siegels wird dabei auf dem jeweiligen Siegel dokumentiert.
Ist die Prüfung und Vergabe des NKI-Stiftungssiegels mit Kosten verbunden?
Für die Prüfung und Vergabe des NKI-Stiftungssiegels wird eine Gebühr erhoben, die sich am jeweiligen Stiftungsvermögen orientiert. Die dabei genutzte Staffelung berücksichtigt, dass mit zunehmendem Stiftungsvermögen auch die Diversifikation der Kapitalanlagen und damit die Komplexität der zweck- bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben steigt. Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Konformität mit dem Stiftungszweck aktuell noch nicht umfassend gegeben ist. Bei einer möglichen Verlängerung der Laufzeit für weitere zwei Jahre räumt das NKI der jeweiligen Stiftung einen Preisnachlass ein. Für detaillierte Preisinformationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Erhalten Mitglieder im Bundesverband Deutscher Stiftungen einen Preisnachlass?
Ja, Mitgliedern im Bundesverband Deutscher Stiftungen räumt das NKI für die Prüfung und Vergabe des NKI-Stiftungssiegels einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent ein.
Kann die Nutzungsdauer des NKI-Stiftungssiegels verlängert werden?
Der Siegelnutzer informiert das NKI spätestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsdauer darüber, ob die Nutzungsdauer um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. In diesem Fall wird der Prüfprozess vor Ende der aktuellen Laufzeit erneut durchgeführt, um eine nahtlose Weiternutzung des Stiftungssiegels zu gewährleisten, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht für den Siegelnutzer nicht.
Wer kann mir mehr über das Stiftungssiegel sagen?
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Fragen haben:
Rolf D. Häßler
Geschäftsführender Gesellschafter des NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen
E.
Ines Schaffrath
Senior Communication Manager NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen
E.