Rödl & Partner und NKI vereinbaren strategische Partnerschaft

Immer mehr professionelle und semiprofessionelle Anleger prüfen derzeit die Möglichkeiten für eine Verankerung von ESG-bezogenen Vorgaben in ihren Anlagerichtlinien. Die Abkürzung ESG – hinter der sich die englischen Begriffe Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) verbergen – steht dabei für den Ansatz, im Rahmen der Kapitalanlage bei der Bewertung von Anlageklassen und Emittenten neben finanziellen Leistungskennziffern auch deren nachhaltigkeitsbezogene Qualität zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt der Überlegungen der Anleger sind zum einen neue regulatorische Vorgaben, beispielsweise für Pensionskassen, zum anderen die Absicht, die eigenen Ziele und Werte auch in der Kapitalanlage umzusetzen. Um die Anleger dabei umfassend und professionell begleiten zu können, haben Rödl & Partner und das NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen eine strategische Partnerschaft vereinbart.

Das NKI bringt dabei seine vielfältigen Erfahrungen bei der Entwicklung und Verankerung von individuellen ESG-Kriterien in den Anlagerichtlinien institutioneller Anleger ein. Hier hat das Institut in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte unter anderem mit kirchlichen Einrichtungen und Kommunen, Pensionskassen sowie Stiftungen durchgeführt.

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner hat sich seit 2003 mit der Fachabteilung „Wealth, Reporting & Controlling“ um Partner Alexander Etterer auf Beratungsleistungen rund um die Geldanlage von Kommunen, Verbänden, Stiftungen, Kirchen und sonstigen semiprofessionellen Anlegern spezialisiert. Zu den Kernleistungen für diese Mandantengruppe zählen die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Kapitalanlagedienstleister (Vermögensverwalter, Asset Manager, KVG und Verwahrstelle), die Identifizierung von Kosteneinsparpotentialen, die Optimierung von Organisationsstrukturen bei der Kapitalanlage, die Erstellung von Anlagerichtlinien und die Durchführung einer sachgerechten Kontrolle und Überwachung der Geldanlagen mit regelmäßiger Dokumentation. Mit Produktinnovationen wie dem Transparenzbericht für Spezial- und Publikumsfonds unterstreicht Rödl & Partner seit mehr als zehn Jahren seinen Anspruch an eine anlegergerechte Informations- und Transparenzpolitik zur Reduzierung von möglichen Haftungsrisiken bei der Kapitalanlage, insbesondere mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen semiprofessioneller Anleger.

Für Investoren, die ESG-Kriterien in ihrer Kapitalanlage insbesondere vor dem Hintergrund ihrer Ziele und Werte berücksichtigen, beispielsweise Kommunen, kirchliche Anleger und Stiftungen, ist die Sicherstellung der Einhaltung der formulierten ESG-Kriterien eine wichtige Aufgabe. Eine sorgfältige Definition und Operationalisierung entsprechender Kriterien sowie ein systematisches Controlling sorgen dafür, mögliche Reputationsrisiken zu vermeiden. Bei Institutionen, die wie Stiftungen und karitative Einrichtungen im Wettbewerb um Spenden, Sponsoring und Zustiftungen stehen, kann ein systematisches Controlling und ein hohes Maß an externer Information und Transparenz ein wichtiges Argument beim Werben um finanzielle Mittel sein. Dies gilt ebenso im kommunalen Umfeld, wo häufig auch die Öffentlichkeit ein hohes Interesse an der Entwicklung der bewirtschafteten Gelder hat.