Heute stellen wir unsere neueste Publikationsreihe vor – die NKI Position. In dieser Veröffentlichungsreihe werden wir zukünftig anlassbezogen Stellung zu aktuellen Diskussionen rund um die nachhaltige Kapitalanlage nehmen und bei Bedarf auch aus unserer Sicht notwendige Diskussionen anstoßen.
Zum Auftakt beschäftigen wir uns mit dem Impact Investment und der Frage, ob die aktuell genutzte Abgrenzung zur nachhaltigen Kapitalanlage auf Basis der Wirkungsambition zielführend ist. Dabei kommen wir zu dem Schluss, dass die nachhaltige Kapitalanlage insgesamt einen Wirkungsanspruch hat und dies nicht einem Teil des Marktes, dem Impact Investment, vorbehalten ist. Als Konsequenz plädieren wir dafür, bei der Abgrenzung der beiden Ansätze stärker auf die Wirkungsdimension, d. h. das Verhältnis von Investment und erzielter Wirkung, zu setzen.
Eine solche an der Wirkungsdimension orientierte Abgrenzung ist nach Überzeugung des NKI auch für die Anlegerinnen und Anleger gut verständlich und beugt der Gefahr vor, dass diese nach den mühsamen Diskussionen um die Interpretation der Offenlegungsverordnung, über die misslungene ESG-Präferenzabfrage und über Greenwashing erneut verunsichert werden.
Die klare Aussage, dass man mit nachhaltigen Kapitalanlagen grundsätzlich eine Wirkung erzeugt, kann gerade jetzt dazu beitragen, dem nachhaltigen Kapitalmarkt neuen Schwung zu geben.
