Artikel: Integration von ESG-Kriterien in Anlagerichtlinien

Die Abkürzung ESG ist am Kapitalmarkt derzeit (fast) in aller Munde. Die 3 Buchstaben – hinter denen sich die englischen Begriffe Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) verbergen – stehen für den Ansatz, im Rahmen der Kapitalanlage bei der Bewertung von Anlageklassen und Emittenten neben finanziellen Leistungskennziffern auch deren nachhaltigkeitsbezogene Qualität zu berücksichtigen. Immer mehr auch semiprofessionelle Anleger denken darüber nach, entsprechende Kriterien in Anlagerichtlinien zu verankern. Dabei gibt es eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten, die Sissy Koch (Rödl & Partner) und Rolf D. Häßler (NKI) in einem gemeinsamen Beitrag analysieren, der im Newsletter „Focus Public Sector“ von Rödl & Partner erschienen ist.

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