Laut einem Artikel im Portal für Finanznachrichten „procontra“ argumentiert die Bafin, dass die EU-Maßnahmen für die Fonds nicht reichen würden, um Anleger vor „Greenwashing“ zu schützen. Für die Fondsbranche gehen die Bafin-Vorschläge viel zu weit.
„Man kann darüber streiten, ob die Vorschläge der Bafin zu streng sind, aber die Intention dahinter stimmt“, sagt dazu Rolf Häßler, Gründer und Chef des Münchner Beratungshauses NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen. „Die Offenlegungsverordnung soll nur Transparenz schaffen. Sie enthält aber keine Vorgaben für die Qualität eines Fonds.“ Häßler räumt ein, dass professionelle Anleger die nachhaltige Qualität des Produktes anhand der Offenlegungsverordnung einschätzen könnten. „Doch die Bafin hat diese Anleger nicht im Sinn“, sagt er und nennt folgendes Beispiel: „Nehmen wir einen Fonds, der unter Artikel 8 fällt. Wenn der Fonds nur drei Ausschlusskriterien anwendet, ist das zu wenig, um als richtig nachhaltig zu gelten. Der normale Privatanleger würde das nicht erkennen und deshalb will die Bafin ihn schützen.“ Häßler sagt aber auch, dass die Vorschläge der Aufsicht – insbesondere die 90 Prozent Grenze – eigentlich nicht praktikabel seien und daher in Abstimmung mit der Fondsbranche revidiert werden müssten.