Der aktuelle Gastkommentar des NKI in der Rubrik „Gastwirtschaft“ der Frankfurter Rundschau thematisiert die neue „Bafin-Richtlinie zu nachhaltigen Investmentvermögen“. Deren Anspruch: Sie soll „Verbraucher besser schützen“.
Dieser Schutz ist erforderlich, weil nach Ansicht der Bafin zu viele Anbieter von Investmentfonds ohne sachliche Begründung damit werben, dass ihre Produkte „nachhaltig“ sind oder sogar positiv auf den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung wirken. Eine solche Klassifizierung von Fonds hatten zahlreiche Anbieter im Zuge der Einführung der Offenlegungsverordnung im März dieses Jahres vorgenommen.
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