Mit der Förderung und Durchführung von Projekten leisten die Stiftungen in Deutschland einen bedeutenden und wertvollen Beitrag zur Lösung vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Finanzierung ihres Engagements basiert dabei maßgeblich auf den Erträgen aus ihrem Stiftungskapital sowie auf Spenden. Inwieweit bei der Anlage des Stiftungskapitals auch der Stiftungszweck berücksichtigt wird, können Stiftungen mit dem neuen NKI-Stiftungssiegel von unabhängiger Seite überprüfen und bestätigen lassen.
Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob beispielsweise die vereinnahmten Zinsen und Dividenden von Unternehmen erwirtschaftet werden, deren Geschäftstätigkeit mit dem Zweck der Stiftung vereinbar ist. So wäre es für eine Krebsstiftung beispielsweise kontraproduktiv, in ein Tabakunternehmen zu investieren. Eine Stiftung, deren Zweck die Förderung der gewaltfreien Völkerverständigung ist, wird konsequenterweise die Hersteller geächteter Waffen und darüber hinaus die Anleihen angriffskriegführender Staaten meiden.
Mit dem neuen Stiftungssiegel des NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen haben Stiftungen die Möglichkeit, die Übereinstimmung ihrer Kapitalanlage mit dem Stiftungszweck überprüfen und bestätigen zu lassen. Die Prüfung durch das rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Beratungs- und Forschungsinstitut NKI berücksichtigt dabei zum einen Vorgaben, die die Stiftungen für ihre Kapitalanlage definiert haben, z. B. im Rahmen von Anlagerichtlinien. Zum anderen werden die Prozesse betrachtet, durch die die Umsetzung der Vorgaben gewährleistet werden soll.
Stiftungen, deren Vorgaben und Prozesse eine zweckwidrige Kapitalanlage vermeiden, erhalten das NKI-Stiftungssiegel zur zweckkonformen Kapitalanlage und können dieses beispielsweise in der Kommunikation oder bei der Ansprache von Zustiftern und Spendern nutzen. Das Siegel wird jeweils für zwei Jahre vergeben. Im Prüfbericht erhalten die Stiftungen zudem Hinweise dazu, welche Ansatzpunkte für die Berücksichtigung des Stiftungszwecks bei ihrer Kapitalanlage bestehen.
„Mit dem NKI-Stiftungssiegel zur zweckkonformen Kapitalanlage erhalten Stiftungen einen glaubwürdigen Nachweis für eine im Sinne des Stiftungszwecks verantwortungsvolle Anlage des Stiftungskapitals“, ordnet Rolf D. Häßler, geschäftsführender Gesellschafter des NKI, das neue Qualitätssiegel ein und ergänzt: „Das Siegel ist damit auch ein starkes zusätzliches Argument für die Gewinnung von Zustiftern und Spendern.“
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.nki-stiftungssiegel.de
Bildmaterial:
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne das NKI-Stiftungssiegel in unterschiedlichen Grafik-Dateiformaten (EPS, JPG, PDF, PNG) zur Verfügung.