Unter dem Titel „EU-Offenlegungsverordnung – Zusätzliche Transparenzpflichten nicht nur für nachhaltige Kapitalanlagen“ beleuchten Dr. Christian Conreder und Meike Farhan (Rödl & Partner) sowie Rolf D. Häßler (NKI – Institut) die Umsetzung der ersten Schritte der Offenlegungsverordnung zum 10.03.2021 und werfen ein Blick auf die weiteren Anforderungen zur Umsetzung der Verordnung.