In seinem aktuellen Gastkommentar in der Rubrik „Gastwirtschaft“ der Frankfurter Rundschau befasst sich das NKI mit dem Thema Greenwashing am nachhaltigen Kapitalmarkt.
Eigentlich hat es die Europäische Kommission wieder einmal gut gemeint: Wer als Bank oder Vermögensverwalter einen Fonds auflegt und damit wirbt, dass dieser nachhaltig anlegt oder sogar eine nachhaltige Wirkung anstrebt, der soll den Anleger:innen auch erklären, wie er diese Qualität oder Wirkung erreicht.
So steht es in der Offenlegungsverordnung, die seit Mitte März dieses Jahres gilt. Einzelne Anbieter nutzen die Verordnung nun aber, um ihre Fonds öffentlich als besonders grün oder nachhaltig darzustellen und erwecken den Eindruck, dass die Klassifizierung als nachhaltiges Anlageprodukt im Rahmen der Verordnung nicht nur Veröffentlichungspflichten definiert, sondern eine Auszeichnung für das Produkt ist.
Der Kommentar thematisiert, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darauf reagiert und was die deutsche Fondsindustrie daraus lernen sollte.